Rechtsauskunft - Schweiz

Rechtsauskünfte

Versuch einer Hilfestellung

Manche Betrügereien sind so schlau eingefädelt, dass schon fast ein Zeichen von mangelnder Inteligenz wäre nicht darauf reinzufallen....

Gesetzgebung in diversen Bereichen

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Allg. Informationen
Teilzeitangestellte müssen gut vorsorgen

Möglicher Ablauf eines Betrugsversuches eines Online-Händlers
(ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit)

Scheuen Sie den Gerichtsweg nicht, falls Sie sicher sind im Recht zu sein.

- Waren per Vorauskasse bestellt (Schlechte Variante)
- Nach 30 Tagen keine Lieferung
- Letzte "Mahnung" per Email die Ware zu liefern
--> Keine Antwort oder keine aussagekräftige Antwort
- Nach 10 Tagen eine Email mit Stornierung der Bestellung
--> Keine Antwort oder keine aussagekräftige Antwort
- Nach 10 Tagen Erste Mahnung per Einschreiben
--> Keine Antwort oder keine aussagekräftige Antwort
- Nach weiteren 10 Tagen Betreibungsbegehren
--> Falls Einzelfirma (oft der Fall bei Betrug) am Wohnort des Inhabers
--> Ansonsten dort wo die Firma ihren Hauptsitz hat
- Im Besten Fall wird dann das Geld zurück erstattet
- Falls der Schulder nur einen kleinen Teil des offenen Betrages oder nichts einzahlen
- Begehren um Fortsetzung der Betreibung an das zuständige Betreibungsamt
!! Beachten Sie die 20-tägige Frist !!

Ab hier wird es leider unverschämt - zumindest für den Gläubiger
- Vorladung beim Bezirksgerichts / Konkursgericht und Kautionsauflage
- Kostenvorschuss, abhängig von der geforderten Höhe und das Geld muss unbedingt vor der Konkurseröffnung überwiesen werden.
Kein Vorschuss, keine Konkurseröffnung.

Falls Sie gewillt sind zu Ihrem Recht zu kommen, bezahlen Sie den Kostenvorschuss ein. Senden Sie zusätzlich Ihre Fakten an das Konkursgericht
Halten Sie zwingend ALLES schriftlich fest - ab der ersten Bestellung und Bezahlung.

Die Übeltäter wissen dass die wenigsten Käufer bis zu Ende gehen. Darum funktioniert dieser Internet-Betrug auch.
In den meisten Fällen (falls der Online-Internetverkäufer überhaupt noch Geld hat) wird die ausstehende Schuld vom Schulder zu diesem Zeitpunkt überwiesen.

Falls dies zutrifft erhalten Sie im Anschluss vom zuständigen Gericht eine entsprechende Mitteilung sowie die Konkurskaution zurück erstattet.
Wenn nicht steht ihnen leider ein langer Weg bevor der bis zur Konkurs-eröffnung der Firma gehen kann.

WICHTIG: Die jeweiligen Fristen und das Verfahren gut beachten und den Ablauf ab und zu überprüfen (Mutationen, Konkurseröffnung etc.)

Im Zweifelsfalle beim Betreibungsamt oder Bezirksgericht nachfragen.

Übersicht der Betreibungsarten VGBZ.ch kennt die Details

Link

Übersicht der Betreibungsarten